ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB für Agenturleistungen

Vertragsbedingungen für Marketing, Beratung, Recruiting und Gestaltung zwischen Unternehmen. INTEGRATION ist davon ausgenommen.

Arbeitsfassung: 19. Oktober 2026

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Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Marketing-, Recruiting-, Werbe-, Beratungs- und gegebenenfalls Webdesignleistungen zwischen Sebastian Raabe, handelnd unter OnCuGe Marketing Solutions (nachfolgend „OnCuGe“), und Auftraggebern, die bei Vertragsschluss als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handeln.

Diese Bedingungen gelten nicht für die Praxisanwendung INTEGRATION, persönliche Integrationspfade oder sonstige an Verbraucher gerichtete digitale Produkte. Dafür werden gesonderte Bedingungen erstellt. Verträge mit Verbrauchern über Agenturleistungen sind von dieser Fassung nicht abgedeckt.

Individuell vereinbarte Regelungen und die jeweilige Leistungsbeschreibung haben Vorrang vor entgegenstehenden Bestimmungen dieser AGB. Allgemeine Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit OnCuGe ihrer Einbeziehung ausdrücklich zustimmt.

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Angebot und Vertragsschluss

Website-Darstellungen und unverbindliche Erstgespräche stellen grundsätzlich keine bindenden Angebote dar. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines konkreten Angebots, eine eindeutige Auftragsbestätigung oder eine anderweitige nachweisbare Einigung über die wesentlichen Vertragsbedingungen zustande.

Maßgeblich sind das vereinbarte Angebot, der Leistungsumfang, die Projektphasen, etwaige Laufzeiten sowie die Vergütung. Zusätzliche Leistungen sind vor ihrer Ausführung hinsichtlich Inhalt und Vergütung gesondert zu vereinbaren.

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Leistungen und Leistungsgrenzen

OnCuGe erbringt die im jeweiligen Auftrag bezeichneten Leistungen. Diese können insbesondere Marketingberatung, Kampagnenkonzeption, Gestaltung von Werbemitteln, technische Einrichtung, Social Recruiting, Werbekontenbetreuung sowie Web- und Landingpagegestaltung umfassen.

Ein bestimmter Werbe-, Umsatz-, Reichweiten-, Recruiting- oder Geschäftserfolg wird nur dann geschuldet, wenn er ausdrücklich und rechtlich wirksam als konkrete Leistung vereinbart wurde. Für vereinbarte Werke bleiben die gesetzlichen Regeln über vertragsgemäße Herstellung und Abnahme unberührt.

Dienstleistungen externer Plattformen (z. B. Anzeigenplattformen, Hosting, Domains oder Softwareanbieter) können eigenen Nutzungsbedingungen unterliegen. Externe Kosten sind nur dann Teil der Agenturvergütung, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart ist.

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Mitwirkung und Freigaben

Der Auftraggeber stellt die zur Durchführung vereinbarten Informationen, Zugänge, Inhalte und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Er weist auf erforderliche Branchenvorschriften und besondere Anforderungen hin.

OnCuGe prüft fremde Inhalte und Werbeaussagen nicht umfassend rechtlich, sofern keine gesonderte Prüfung beauftragt ist. Dies entbindet OnCuGe nicht von eigenen gesetzlichen Pflichten. Freigaben erfolgen in Textform, wenn dies im Projekt vorgesehen ist; ein bloßes Schweigen gilt nicht ohne besondere gesetzliche Grundlage als inhaltliche Freigabe.

Führen fehlende Mitwirkung oder verspätete Freigaben zu Verzögerungen, besprechen die Parteien die notwendige Anpassung des Zeitplans und etwaigen nachweisbaren Zusatzaufwand.

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Projektablauf und Korrekturen

Projektphasen, Leistungsumfang und Liefergegenstände richten sich nach dem vereinbarten Auftrag. Soweit nicht individuell anders festgelegt, sind bei konzeptionellen oder gestalterischen Projektleistungen zwei gebündelte Korrekturrunden je vereinbarter Projektphase enthalten. Ist keine Phaseneinteilung vereinbart, gelten zwei Korrekturrunden für das Gesamtprojekt.

Eine Korrekturrunde umfasst zusammengefasste Änderungswünsche innerhalb der vereinbarten Anforderungen. Erweiterungen des Leistungsumfangs und darüber hinausgehende Korrekturrunden werden vor ihrer Ausführung einschließlich der Vergütung abgestimmt.

Die gesetzlichen Rechte wegen Mängeln bleiben unabhängig von Anzahl und Umfang vereinbarter Korrekturrunden bestehen.

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Vergütung und Rechnung

Entgelt und Zahlungsplan richten sich vorrangig nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung. Möglich sind insbesondere eine vollständige Zahlung im Voraus oder abweichend vereinbarte Abschlags- beziehungsweise Meilensteinzahlungen. Ohne abweichende Vereinbarung werden bei einmaligen Projekten 50 % der vereinbarten Projektvergütung mit Auftragserteilung und die übrigen 50 % nach vertragsgemäßer Fertigstellung, bei abnahmepflichtigen Werkleistungen nach Abnahme, fällig. Die gesetzlichen Rechte bei nicht vertragsgemäßer Leistung bleiben unberührt.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von sieben Kalendertagen nach ihrem Zugang zu bezahlen. Laufende Betreuungsvergütungen werden grundsätzlich für den jeweiligen Leistungsmonat im Voraus in Rechnung gestellt. Soweit die Parteien einen Leistungsbeginn von einer vereinbarten Vorauszahlung abhängig machen, beginnt die betreffende Leistung erst nach deren Eingang; verbindliche Termine sind entsprechend festzulegen.

Art und Inhaberschaft der Werbekonten, die Berechtigung zu ihrer Verwaltung und die Abrechnung der Werbeausgaben werden vor oder spätestens im jeweiligen Auftrag ausdrücklich festgelegt. Eine bestimmte Kontoart wird durch diese AGB nicht vorgegeben. Das vereinbarte Werbebudget wird getrennt von der Agenturvergütung ausgewiesen.

Werden Anzeigenkosten über Konten oder Zahlungswege von OnCuGe abgerechnet, ist das vereinbarte anfängliche Werbebudget zusätzlich zur Agenturvergütung mit der Erstzahlung vollständig im Voraus zu leisten. Budgets für Folgezeiträume sind jeweils vor Beginn des betreffenden Werbezeitraums bereitzustellen. OnCuGe ist nicht verpflichtet, Werbekosten vorzufinanzieren oder Anzeigen ohne ausreichendes Budget zu schalten. Läuft das Werbekonto auf den Auftraggeber und rechnet die Werbeplattform unmittelbar mit ihm ab, bezahlt er diese Plattformkosten direkt.

Budgethöhe, Zeitraum und zulässige Ausgaben ergeben sich aus dem Auftrag. Eine Erhöhung über das vereinbarte Budget hinaus bedarf vorheriger Zustimmung. Nicht verbrauchte, von OnCuGe vereinnahmte Budgetguthaben werden nach dem betroffenen Abrechnungszeitraum beziehungsweise bei Vertragsende nachvollziehbar abgerechnet und, soweit keine anderweitige zulässige Vereinbarung besteht, zurückgezahlt. Die gesetzlichen Regeln zum Zahlungsverzug bleiben unberührt.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind gegenüber Unternehmern genannte Preise Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

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Termine und Verzögerungen

Verbindliche Termine werden ausdrücklich vereinbart. Bei erforderlichen Änderungen informieren sich die Parteien unverzüglich. Gesetzliche Regelungen zu Verzug, Unmöglichkeit und Mitwirkung gelten uneingeschränkt.

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Abnahme von Werkleistungen

Soweit OnCuGe eine abnahmefähige Werkleistung schuldet, wird diese nach Fertigstellung zur Prüfung und Abnahme bereitgestellt. Die Abnahme erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere § 640 BGB. Die gesetzlichen Rechte bei Mängeln bleiben erhalten.

Eine Abnahme allein durch Fristablauf ohne die gesetzlichen Voraussetzungen wird nicht vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht wirksam individuell etwas anderes vereinbart wurde.

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Nutzungsrechte und Drittmaterial

Nach vollständiger Zahlung der auf die jeweiligen Arbeitsergebnisse entfallenden Vergütung erhält der Auftraggeber an den individuell für ihn erstellten und vertraglich geschuldeten finalen Werken die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen einfachen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte, soweit die Rechte OnCuGe zustehen und keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Eine ausschließliche Rechtseinräumung, die Überlassung bearbeitbarer Quelldateien sowie Nutzungen außerhalb des vereinbarten Zwecks bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Unbeauftragte oder nicht freigegebene Entwürfe sind nicht automatisch umfasst.

Für Schriften, Stockmaterialien, Plattformkomponenten, Open-Source-Software und sonstige Inhalte Dritter gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen. Vorbestehende Vorlagen, allgemeine Methoden, Werkzeuge und Know-how von OnCuGe werden nicht exklusiv übertragen. Eine öffentliche Benennung des Auftraggebers als Referenz bedarf seiner vorherigen Zustimmung.

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Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche geschäftliche Informationen sorgfältig und geben sie nur insoweit weiter, wie dies für die Leistung erforderlich oder rechtlich zulässig ist. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach den jeweils geltenden Datenschutzinformationen und den einschlägigen Rechtsgrundlagen. Soweit OnCuGe personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien erforderlichenfalls eine gesonderte Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Diese AGB ersetzen eine solche Vereinbarung nicht.

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Mängelrechte und Haftung

Für Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen des jeweils einschlägigen Vertragstyps. Gesetzliche Ansprüche werden nicht pauschal ausgeschlossen.

OnCuGe haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in weiteren gesetzlich zwingenden Haftungsfällen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung, soweit rechtlich zulässig, auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

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Laufzeit und Beendigung

Bei einzelnen Projekten gelten die vereinbarte Projektlaufzeit und die gesetzlichen Beendigungsrechte. Für laufende Betreuungsverträge, insbesondere für Social Recruiting und Kampagnenmanagement, gilt, sofern nicht individuell anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von drei Monaten ab dem vereinbarten Vertragsbeginn.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Betreuungsvertrag auf unbestimmte Zeit weiter; danach kann er mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Eine Kündigung kann schon während der Mindestlaufzeit zum frühestzulässigen Beendigungszeitpunkt erklärt werden. Es beginnt keine neue dreimonatige Mindestlaufzeit. Abweichende Laufzeiten, feste Vertragsenden oder Kündigungsregelungen werden vor oder im jeweiligen Auftrag ausdrücklich vereinbart.

Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere die freie Kündigung von Werkverträgen durch den Besteller nach § 648 BGB und die Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt. Erbrachte Leistungen und vereinbarte Auslagen werden nach Vertrag und geltendem Recht abgerechnet.

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Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht. Gerichtsstand ist, soweit zwischen den beteiligten Unternehmern eine entsprechende Vereinbarung rechtlich zulässig ist, der gesetzlich zulässige Gerichtsstand; eine davon abweichende ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung wird hier nicht getroffen.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht; an die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften. Individuelle Absprachen haben Vorrang.